Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.
In Kürze die wichtigsten Neuerungen:
- Ab 2025 kann auf Wunsch die MwSt. Jährlich abgerechnet werden (bis zu einem Jahresumsatz von CHF 5'005'000). Jedoch sind Akonto(Ratenzahlungen) auf Basis der Zahlen aus den Vorjahren zu entrichten)
- Erfassung der MwSt. ist ab 2025 obligatorisch über die ESTV Plattform zu erfassen - Onlinepflicht